Neues rheinland-pfälzisches Bestattungsgesetz: Folgen für Urnen, Vorsorge und Nachlass

Die Novelle des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes bringt Änderungen, die direkte Auswirkungen auf die Wahl und den Umgang mit Urnen haben. Für Angehörige und Vorsorgende stellen sich nun konkrete Fragen: Welche Formalitäten sind erforderlich, welche Freiheitsgrade bestehen bei der Beisetzung und welche Regelungen gelten für die Aufbewahrung beziehungsweise Übergabe der Asche?

Dieser Beitrag gibt einen orientierenden Überblick über die zentralen Neuerungen, zeigt auf, was Sie zu Lebzeiten regeln können und beschreibt den typischen Ablauf nach dem Tod im Zusammenhang mit einer Urne. Er ersetzt keine Rechtsberatung, aber er hilft, die nächsten Schritte bedacht und würdevoll zu planen.

Wesentliche Änderungen im neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz

Die Novelle zielt auf eine zeitgemäßere Regelung der Bestattungsarten und der Vorsorgemöglichkeiten. Kernpunkte betreffen die Erweiterung zulässiger Beisetzungsformen, detailliertere Vorgaben zur Übergabe der Asche und eine stärkere Anerkennung schriftlicher Vorsorgeanordnungen. Behörden und Bestatter müssen transparente Abläufe für die Verwahrung und Übergabe von Urnen schaffen.

In der Praxis bedeutet das: Gemeinden und Friedhofsträger definieren nun klarer, unter welchen Bedingungen Ausnahmen von Friedhofspflicht möglich sind, welche Erlaubnisse für das Ausstreuen oder die Verbringung der Asche gelten und wie die Dokumentation von Willensäußerungen zu erfolgen hat. Die Reform gibt Angehörigen mehr Planungssicherheit, bindet aber zugleich Formalitäten ein, die zu Lebzeiten geregelt werden sollten.

Was Sie zu Lebzeiten regeln sollten, wenn Sie eine Urnenbestattung wünschen

Wer eine Urne wünscht, kann seinen Willen schriftlich festhalten und so spätere Unklarheiten vermeiden. Eine Bestattungsverfügung oder Vorsorgevollmacht mit konkreten Angaben zur gewünschten Bestattungsart, zur Art der Urne und zum gewünschten Ort der Beisetzung schafft Verbindlichkeit. Empfehlenswert ist, Zuständigkeiten zu benennen: Wer soll die Entscheidung treffen, wer übernimmt die Kosten und wer erhält die Asche?

Praktische Aspekte, die sich früh regeln lassen, sind unter anderem die Zustimmung zur Feuerbestattung (sofern gefordert), die Auswahl des Friedhofs oder eines alternativen Beisetzungsorts sowie Hinweise zur gestalterischen Ausführung der Urne. Wenn besondere Wünsche zur privaten Aufbewahrung oder zur Übergabe der Asche bestehen, sollten diese explizit und dokumentiert vorliegen, da Behörden und Bestatter an gesetzliche Vorgaben gebunden sind.

  • Schriftliche Bestattungsverfügung mit klarer Regelung zur Feuerbestattung und Urnenart
  • Benennung eines Bevollmächtigten für die Durchführung der Bestattung
  • Festlegung des Beisetzungsorts und Prüfung kommunaler Vorgaben
  • Informationen zu Kostenübernahme und gewünschten Ritualen
  • Kontaktangaben zu behandelnden Ärztinnen/Ärzten oder relevanten Personen

Ablauf nach dem Tod: Rechte, Formalitäten und die Urne

Nach Eintritt des Todes folgen mehrere formale Schritte. Zunächst wird der Tod ärztlich festgestellt und eine Todesbescheinigung ausgestellt. Für eine Feuerbestattung ist in der Regel zusätzlich eine amtliche Genehmigung erforderlich. Erst wenn diese und weitere Unterlagen vorliegen, kann die Einäscherung stattfinden.

Nach der Einäscherung wird die Asche in eine Urne gegeben. Je nach Wunsch und rechtlicher Lage kann die Urne auf einem Friedhof beigesetzt, in einem Kolumbarium verwahrt oder – unter bestimmten Voraussetzungen und Genehmigungen – an einen anderen Ort überführt oder im privaten Rahmen übergeben werden. Die Novelle hat diese Wege präziser geregelt; entscheidend sind dabei die Dokumentation der Zustimmung, die Nachweisführung gegenüber Behörden und die Einhaltung örtlicher Bestimmungen.

Gestaltung, Material und Symbolik: Warum die Wahl der Urne mehr ist als Verpackung

Eine Urne ist Ausdruck von Erinnerung und Wertschätzung. Materialwahl, Form und Oberfläche tragen symbolische Bedeutungen: Keramik vermittelt Wärme, Handwerklichkeit und Dauerhaftigkeit. Handgefertigte Urnen bieten die Möglichkeit zur Individualisierung, etwa durch Glasuren, Gravuren oder eingefügte Erinnerungsstücke. Solche Gestaltungsmerkmale unterstützen Trauerprozesse, weil sie die Persönlichkeit des Verstorbenen sichtbar machen.

Bei der praktischen Auswahl sollten Sie darauf achten, dass die Urne den rechtlichen Anforderungen entspricht (z. B. Dichtheit, Materialbestimmungen bei Naturbestattungen) und zur gewählten Beisetzungsart passt. Sprechen Sie mit einem Bestatter oder einer Urnenwerkstatt über Möglichkeiten der Personalisierung und über erforderliche technische Spezifikationen.

„Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.“
Johann Wolfgang von Goethe

Praktische Hinweise und Ansprechpartner

Für konkrete Schritte empfiehlt sich der frühzeitige Kontakt zu einer Bestatterin oder einem Bestatter, der mit den aktuellen Regelungen in Rheinland-Pfalz vertraut ist. Auch Kommunen und Friedhofsverwaltungen geben Auskunft über zulässige Beisetzungsformen und erforderliche Genehmigungen. Dokumentieren Sie Ihre Wünsche schriftlich und hinterlegen Sie die Verfügung an einem leicht auffindbaren Ort; informieren Sie die benannten Vertrauenspersonen.

Rechtsfragen, zum Beispiel zur Erlaubnis für private Aufbewahrung oder für die Überführung der Asche ins Ausland, sollten mit den zuständigen Behörden oder einer rechtlich beratenden Stelle geklärt werden. Ebenso kann ein Gespräch mit einer Urnenmanufaktur helfen, die passenden gestalterischen und technischen Optionen abzustimmen.

Wenn Sie Ihre Wünsche konkret umsetzen möchten oder eine individuell gefertigte Keramikurne suchen, werfen Sie einen Blick in unseren Webshop: Zu den Unikaten im Shop. Dort finden Sie handgefertigte Urnen und Informationen zur Personalisierung sowie Hinweise zur Bestellung und Beratung.

Wenn Sie weitere Details zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz erfahren möchten, besuchen Sie https://mwg.rlp.de/themen/gesundheit/bestattungsgesetz